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Tageskontrollblätter
Nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) für Fahrer von Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t bis 3,5 t einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, legt fest: Fahrer solcher Fahrzeuge müssen Aufzeichnungen über Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten, die Lenkzeitunterbrechungen und die Ruhezeiten führen. Der Unternehmer händigt dem Fahrer entsprechende Vordrucke aus und hat sie ein Jahr aufzubewahren. Neue Tageskontrollblätter gemäß der gesetzlichen Vorgabe seit dem 08.08.2017 (Rechtsquelle Fahrpersonalverordnung – FPersV) |